Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen(„Leistungsbedingungen“)

 nordGlas24, Inhaber Swen Lilienthal

1. Geltungsbereich
Verkäufe, Lieferung, Montagearbeiten und Reparaturarbeiten von nordGlas24 erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn nordGlas24 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von nordGlas24 oder die Erbringung der Leistung durch nordGlas24 zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen Leistungsbedingungen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von nordGlas24 inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung.

Sofern der Kunde zur Regulierung der Rechnung über seine Kfz-Versicherung eine Abtretungserklärung unterzeichnet, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass für das betroffene Kfz eine Versicherung in entsprechendem Umfang besteht und er eine direkte Abrechnung der Reparatur von nordGlas24 an seine Kfz-Versicherung wünscht. Lehnt in diesem Fall die Versicherung eine Regulierung der Rechnung aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen ab (z.B. falsch Angaben des Kunden, Nichtdeckung wegen Versäumnissen des Kunden etc.) oder besteht keine entsprechende Versicherung für das betroffene Kfz, so verliert die Abtretungserklärung mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit und der Kunde ist uneingeschränkt zahlungspflichtig gegenüber nordGlas24.

Sofern der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, und die Kfz-Versicherung die Mehrwertsteuer aus der Rechnung nicht erstattet, erfolgt die Berechnung der Mehrwertsteuer direkt an den Kunden. Da der Kunde in diesem Fall die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt in voller Höhe zurückerstattet bekommt, steht dies nicht im Widerspruch zur Aussage, dass die Reparatur für den Kunden kostenlos erfolgt, wenn die Regulierung über eine KFZ-Kaskoversicherung geschieht.

Bei vom Kunden zu verantwortender Nichteinhaltung von Termin zum Windschutzscheibenaustausch ist nordGlas24 berechtigt, in jedem Einzelfall eine Ausfallpauschale von € 60,00 zu berechnen.  Die gelieferten Produkte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von nordGlas24 aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum von nordGlas24. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der nordGlas24 zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von nordGlas24 gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an nordGlas24 ab, welche nordGlas24 schon jetzt annimmt. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder Gegenständen oder zusammen mit anderen Waren/Gegenständen, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen nordGlas24 und dem Kunden vereinbarten Preis (incl. Montage). Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an nordGlas24 abgetretene Forderungen treuhänderisch für nordGlas24 im eigenen Namen einzuziehen. nordGlas24 kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise Zahlungen gegenüber nordGlas24 in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist nordGlas24 berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde wird nordGlas24 jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an nordGlas24 abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen nordGlas24 anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von nordGlas24 hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung gegenüber nordGlas24 in Verzug und tritt nordGlas24 vom Vertrag zurück, so kann nordGlas24 unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde nordGlas24 oder den Beauftragten von nordGlas24 sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

4. Leistungsfristen, Termine und Gefahrübergang
Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von nordGlas24 schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde nordGlas24 alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Sofern nordGlas24 für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellen und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist nordGlas24 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit nordGlas24 von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. In diesem Fall wird nordGlas24 den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandt- oder Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von nordGlas24 fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

Rückgaben von Warenlieferungen
Sonderbestellungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Andere Rücknahmen von Waren werden mit 20 %, mindestens jedoch EUR 25,00 berechnet.

Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen verpflichtet, sobald nordGlas24 ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von nordGlas24 gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

5. Schadenausgleich durch Versicherungen / Versicherungsabwicklung
nordGlas24 bietet als Service die Weiterleitung der Rechnung und die dazugehörige Abtretungserklärung zum jeweiligen Versicherer, damit eine direkte Abrechnung an nordGlas24 erfolgen kann. Der Kunde als Auftraggeber ist bei ausbleibender Zahlung oder Teilzahlung der Versicherung (aus welchem Grund auch immer) verpflichtet, sich für den Ausgleich der Forderung einzusetzen bzw. selbst die Rechnung zu begleichen. Es erfolgt keine Rechtsberatung.

6. Garantiebedingungen
Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.
Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich Folgendes verlangen:

1. im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde nordGlas24 einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung)

2. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch nordGlas24. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt nordGlas24 die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüberhinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.
Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei nordGlas24 schriftlich geltend zu machen.
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von nordGlas24 nicht zu vertreten sind.
Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selbst repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch nordGlas24 vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder Halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch am Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung für von uns erbrachte Werkleistungen beträgt ein Jahr.