Grundsätzlich können Steinschläge repariert werden, wenn sie klein genug sind und sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Die genauen Kriterien, ob ein Steinschlag repariert werden kann oder nicht, können je nach Land, Bundesland oder Werkstatt variieren. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Kriterien für die Reparatur von Steinschlägen:
- Der Durchmesser des Schadens sollte nicht größer als eine 2-Euro-Münze sein.
- Der Schaden sollte nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen, das heißt, es darf keine Beeinträchtigung der Sichtlinie durch den Schaden auftreten.
- Der Schaden sollte nicht zu nah am Rand der Windschutzscheibe liegen, da hier die Stabilität der Scheibe beeinträchtigt sein kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass selbst wenn der Steinschlag repariert werden kann, es immer noch möglich ist, dass der Schaden im Laufe der Zeit größer wird oder dass die Reparatur nicht vollständig unsichtbar ist. In diesem Fall kann ein Austausch der Windschutzscheibe notwendig werden.